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Spielen verboten! Kinderfeindlichkeit in Deutschland
Frontal21 berichtet über klagende Anwohner aus Wohngebieten, die es tatsächlich vor Gericht durchsetzen, dass Kindergärten Wohngebiete verlassen müssen, Spielplätze geschlossen werden, oder mit Schallschutzmauern umzogen werden. Darf soetwas geschehen ? Welches Ausmaß darf die Kinderfeindlichkeit in Deutschland denn noch annehmen ? Reicht es nicht aus, dass mit durchschnittlich 1,4 Kindern der Berg der alten Menschen hierzulande nicht mehr finanziert werden kann? Müssen wir dann noch die nächsten Generationen im Kindesalter ausgrenzen, schikanieren, ablehnen und gesellschaftlich für untragbar erklären ?
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Scheidungsväter: staatlich verordnetes Leid
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8 + 9/97, Seite 466-468, 1997 „In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben“